Psychische Gefährdungsbeurteilung PGB®

Ein brandaktuelles Thema

Seit dem 01. Januar 2014 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Mitarbeiterzahl, dazu verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auch nachzuweisen. Arbeitgebern, die nicht aktiv werden, drohen bei nachweislich psychischer Erkrankung eines Mitarbeitenden erhebliche Regresspflichten.
Im Falle einer psychischen Erkrankung eines Beschäftigten aufgrund übermäßiger beruflicher Belastung drohen dem Arbeitgeber ansonsten Bußgelder seitens der Kontrollbehörden sowie möglicherweise der Verlust von Qualitätsauditierungen.

Das heißt: Wird einer Ihrer Arbeitnehmer wegen Stress, Erschöpfung oder einer Depression krank, ist es durchaus möglich, dass durch die Gewerbeaufsicht überprüft wird, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde. Ist diese nicht erfolgt, kann die zuständige Führungskraft dafür haften und die Berufsgenossenschaft, Krankenkasse oder die Rentenversicherung darf dann zumindest eine Teilhaftung in Erwägung ziehen. Dann drohen immense Kosten.

Mittlerweile sind bereits Fälle bekannt, bei denen das Gewerbeaufsichtsamt ohne Vorankündigung Überprüfungen in Betrieben unternimmt. Zudem gibt es diverse Gerichtsurteile, bei denen Unternehmer für die Rehakosten vom Rentenversicherungsträger in Regress genommen und zur Zahlung verurteilt wurden.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist nicht nur eine lästige Pflicht, sie bietet Ihnen auch eine Chance, meist langwierige Ausfälle durch psychische Erkrankungen oder gar den Verlust eines Leistungsträgers Ihres Unternehmens vorzubeugen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist auch in Kleinbetrieben und Vereinen ab einem Mitarbeiter (auch Geringbeschäftigte) zu dokumentieren.

Der umfassende Blick auf die Arbeitsbedingungen geht weit über den klassischen und eher technisch orientierten Arbeitsschutz hinaus.
So stehen bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung neben Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung auch soziale Beziehungen und neue Arbeitsformen im Fokus.

Kostenlose Info-Veranstaltungen dazu gibt es im PI.A – PraxisInstitut für psychologische Ausbildungen in Essen.
Inhalte:
– rechtlichen Rahmenbedingungen
– Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag
– Risiken sich aus einer fehlenden Psychischen Gefährdungsbeurteilung
Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit sich zu allen Themen rund um das Betriebliche Gesundheitsmanagement auszutauschen.

Christian Hütt & Team freuen sich auf Ihre Teilnahme.

Termine:
keine aktuellen Präsenz-Termine möglich

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung unter: info@bestspeakers.de