Psychische Gefährdungsbeurteilung PGB®

Nachdem seit Januar 2014 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in seiner neuen Form gilt, muss sich jeder Arbeitgeber konkret mit den Themen Stress, Erschöpfung, Ermüdung und Monotonie am Arbeitsplatz beschäftigen. Alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Mitarbeiterzahl, sind dazu verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auch nachzuweisen. Arbeitgebern, die nicht aktiv werden, drohen bei nachweislich psychischer Erkrankung eines Mitarbeitenden erhebliche Regresspflichten.

Im Falle einer psychischen Erkrankung eines Beschäftigten aufgrund übermäßiger beruflicher Belastung drohen dem Arbeitgeber ansonsten Bußgelder seitens der Kontrollbehörden sowie möglicherweise der Verlust von Qualitätsauditierungen.

Das heißt konkret: Wird einer Ihrer Arbeitnehmer wegen Stress, Erschöpfung oder einer Depression krank, ist es durchaus möglich, dass durch die Gewerbeaufsicht überprüft wird, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde. Ist diese nicht erfolgt, kann die zuständige Führungskraft dafür haften und die Berufsgenossenschaft, Krankenkasse oder die Rentenversicherung darf dann zumindest eine Teilhaftung in Erwägung ziehen. Dann drohen immense Kosten.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist nicht nur eine lästige Pflicht, sie bietet Ihnen auch eine Chance, meist langwierige Ausfälle durch psychische Erkrankungen oder gar den Verlust eines Leistungsträgers Ihres Unternehmens vorzubeugen.

Worauf Sie bei der Erstellung einer PGB achten müssen
Zunächst ist festzuhalten, dass eine lückenlose und fälschungssichere Dokumentation der psychischen Gefährdungsbeurteilung unumgänglich ist. Sowohl der Gesetzgeber wie auch die Aufsichtsbehörden verlangen bei ihrer Kontrolle die Vorlage eines Ordners, in dem sämtliche Kennzahlen, deren Auswertung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen erkenntlich sind.

Die Dokumentation umfasst folgende 3 Bereiche:
‣  Übersicht über die Kennzahlen, die in den Abteilungen / Untereinheiten von Ihnen als Entscheidungsbasis ermittelt wurden,
‣  untersuchte Arbeitsplatztypen (Ergebnisse Interview, Mitarbeiterbefragung)
‣  eventuell angeordneten Maßnahmen – mit Nachkontrolle

Aufgrund einer schon vorhandenen Infrastruktur können wir auf Vergleichswerte, formularmäßige Dokumentations- und Abfragehilfen und einen weit gefächerten Maßnahmenkatalog zurückgreifen. So müssen Sie das Rad nicht neu erfinden und können die PGB optimal in den Arbeitsalltag integrieren.

Ablauf Ihrer PGB
Zunächst werden in Zusammenarbeit mit Ihrer Personalabteilung die relevanten Kennzahlen aller Abteilungen im Unternehmen ermittelt und von uns ausgewertet. Gibt es hierbei keine auffälligen Werte, ist Ihre PGB hiermit schon erledigt und erteilt.

Im Falle eines auffälligen Wertes einer Abteilung, werden wir gemeinsam genauer darauf richten und die zu Ihrem Unternehmen passenden Maßnahmen festlegen. Nach Einleitung bzw. Umsetzung dieser Maßnahmen kann auch hier die PGB erteilt werden.

Folgende Aspekte fließen immer in jede Beurteilung, unabhängig von der Branche, mit ein:
‣  Arbeitsorganisation
‣  Gestaltung Arbeitsplatzumgebung
‣  Vorgesetztenverhalten
‣  Über-/Unterforderung des Stelleninhabers
‣  Leistungsanerkennung
‣  Soziale Interaktion

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – GDA – hat zur Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung Leitlinien festgelegt. Diese müssen von allen Aufsichts- und Kontrollbehörden sowie den Unfall- und Krankenkassen und den Rentenversicherern eingehalten werden.

Unser Verfahren zur Erstellung Ihrer PGB erfüllt selbstverständlich die Leitlinien der GDA.

Hier haben wir alles wichtige zum Thema PGB® für Sie zusammengefasst – wie sieht die rechtliche Situation für den Unternehmer aus und was sagt der Gesetzgeber dazu: Zusammenfassung PGB®

Was ist das Ziel einer PGB?
Die Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel, Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren – dazu gehört auch die psychische Belastung – vorzubeugen.

Vorteile für das Unternehmen
Die exemplarische Aufstellung von Zusammenhängen psychischer Belastungen zeigt, dass häufig Fragen berührt sind, die weit in den Bereich des Führungsverhaltens, der Unternehmenskultur und des Arbeitsklimas hineinreichen; das Unternehmen erhält also bei richtigem Einsatz der Analyse als Managementinstrument einen guten Überblick über wesentliche Befindlichkeiten seiner Mitarbeiter – dies kann ein Schatz für die Unternehmensentwicklung sein, wenn das Unternehmen ihn zu heben versteht.

Transparenz und Vertraulichkeit
Psychische Belastungen werden von Mitarbeitern subjektiv wahrgenommen und zum Teil sehr unterschiedlich bewertet. Daher stellen Befragungen, die den Mitarbeiter selbst „zu Wort“ kommen lassen, hier die Methode der ersten Wahl dar. Hierbei ist sicherzustellen, dass eine Befragung im besten Sinne „richtige“ und belastbare Antworten bringt – dies dürfte nur bei einer anonymen Befragung der Fall sein. Der einfache Rat, im Rahmen eines Jahresgesprächs die Führungskraft den Mitarbeiter nach seiner psychischen Befindlichkeit fragen zu lassen, dürfte einem Hinterfragen der Methodik kaum standhalten.

Zusatznutzen für Unternehmen
Wird die Untersuchung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz als Managementinstrument verstanden, bietet sich für das Unternehmen eine enorme Chance. Richtig genutzt, werden die Erträge aus einer solchen Analyse psychischer Belastungen Kosten und Aufwand im Regelfall weit übersteigen.

Welche Vorteile können sich aus dem aktiven Umgang des Unternehmens mit psychischen Belastungen der Mitarbeiter ergeben?
Der augenfälligste Vorteil ist ein betriebswirtschaftlicher: Psychisch stabile Mitarbeiter sind leistungsfähiger, längere Erkrankungen mit psychischer Ursache werden seltener und die Motivation der Mitarbeiter steigt.

Chance zu nachhaltiger Entwicklung
Mit der Verpflichtung zum zielgerichteten Umgang mit der psychischen Gesundheit der Mitarbeiter setzt der Gesetzgeber die Unternehmen  in  die  Pflicht,  etwas systematisch zu tun, was bisher schon anerkannt gutes Managementhandeln war.

Natürlich reduziert das Unternehmen mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorschrift die Haftungsrisiken – der Ansatz kann aber viel weiter führen. Für das Unternehmen und seine Organe bietet sich die Chance, das Notwendige mit dem Nützlichen zu verbinden und die Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiter authentisch ins Blickfeld des Managements zu nehmen. Eine solche Grundhaltung dient in hohem Maße der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und wird sich in kurzer Zeit mehr als bezahlt machen.

Das Team um den Präventionsexperten Christian Hütt, Balance-Auditor (zertifiziert nach den GDA-Richtlinien) steht Ihnen für alle Fragen rund um das Thema PGB zur Verfügung.